Krankenversicherung für Aufenthaltsgenehmigung in Österreich

Krankenversicherung für den Aufenthaltstitel – gemäß §11 Abs. 2 Z.3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie den Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung. Was eine umfassende Krankenversicherung ist, hat der Verwaltungsgerichthof mit Erkenntnis vom 07.12.2016 Zl. Fl2015/22/0001-7 beschieden. Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung darf von der gesetzlichen nicht erheblich abweichen.

Aufgrund der Anforderungen für die Erlangung eines Aufenthaltstitels nach NAG wird hier die Krankenversicherung auf alle Risiken erweitert. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelten daher in abgeänderter Form.

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