Betriebliche Abfertigungszusage

Auf der Grundlage des §14 Abs. 1 Z. 3 EStG wird der begünstigte Personenkreis für rückstellungsfähige Abfertigungszusagen erweitert, insbesondere um:

Gesellschafter – Geschäftsführer mit einer Beteiligung ab 50 %

Gesellschafter – Geschäftsführer mit Sperrminorität (weniger als 50%)

Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
Notwendige Voraussetzungen:

einzelvertragliche (schriftliche) Abfertigungszusage, welche die Möglichkeit der Anrechnung von Vordienszeiten einschließt.

die steuerbegünstigte Abfertigungszusage muss in ihrer Höhe einer gesetzlichen kollektivvertraglichen Abfertigung entsprechen.

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