Betriebliche Zukunftsvorsorge

Zukunftsvorsorge § 3/1/ 15a EStG

Wie können Sie Ihre Mitarbeiter sinnvoll motivieren?
Gehaltserhöhungen – die bisher geläufigste Form – müssen versteuert werden und verlieren daher an Attraktivität. Sie suchen eine Alternative?
Zukunftsvorsorge ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder NEU auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer.
Hier gibts individuelle und attraktive Produktvarianten für Gruppenversicherungen.

Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:

Zahlungen in eine Lebensversicherung sind für jeden Arbeitnehmer bis zu max. EUR 300,- pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.

Vorteile für Unternehemen:

  • Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen
  • Motivationsinstrument
  • Lohnnebenkosten entfallen
  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • kein Verwaltungsaufwand

Vorteile Mitarbeiter:

  • keine Lohnsteuer und Sozialabgaben
  • zusätzliche Hinterbliebenen-Vorsorge ab Beginn
  • höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe

Anhand Ihrer eingegebenen Daten errechnen wir einen kostenlosen Vergleich aller Produktanbieter für Sie. Dieser Vergleich soll Ihnen als Entscheidungshilfe dienen die besten Produkte am Markt zu finden.

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