Lebensversicherung fondsgebunden

Neueste Fondsgebundene Lebensversicherungen haben niedere Kosten, Sie zahlen keine Steuer auf die Gewinne (KEST), und Sie haben viele Veranlagungsstrategien, die ihren persönlichen Wünschen entsprechen. Sie können in renommierte internationale Indexfonds , Emerging Market Fonds oder Anleihefonds mit  jährlichen Verwaltungskosten von 0,1% investieren.  Auch stehen Ihnen komplett gemanagte Fonds und Vermögensverwaltungen zur Verfügung. 

Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2011 ist der Fondsparplan zur Altersvorsorge uninteressant geworden. 25% KEST auf Gewinne am Laufzeitende vernichten einen beträchtlichen Teil des angesparten Vermögens. Deswegen macht es Sinn, den bestehenden Fondsparplan mit einer Lebensversicherung zu ummanteln: DIE FONDSGEBUNDE LEBENSVERSICHERUNG. Sie bleibt weiterhin steuerfrei.

Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, oder andere Indices gebunden ist.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen. Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern: Shift(ing) – Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen. Switch(ing) – Die zukünftigen Neuanlagen fließt, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.

Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.

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